Rechtsverbindliche Buchungen können sowohl schriftlich, als auch mündlich zustande kommen, sofern es sich bei beiden Vertragspartnern um Vollkaufleute gem. den Vorschriften des HGB handelt.
In jedem Fall sind nachfolgende AGB's fester Vertragsbestandteil eines jeden Engagementvertrags.
Allgemeine Geschäftsbedingungen MM Show & Event – Moonlight Production UG & Co KG
Stand April 2012
§ 1 Geltungsbereich
Die AGB's sind fester Vertragsbestandteil eines jeden Engagementvertrages der mit MM Show & Event geschlossen wird. Hierbei ist die Form des Engagementvertrages nicht maßgabend. Der Vertrag kann sowohl mündlich, als auch schriftlich zustande kommen.
§ 2 Gage
Die Gage ist vor dem Auftritt in bar (keine Schecks) an den Künstler oder seinen Beauftragten auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Gagenkürzungen vorzunehmen. Die Gage ist immer in Euro auszuzahlen, Fremdwährungen werden nicht akzeptiert! Befindet sich ein Auftraggeber im Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt weitere Leistungen zu verweigern! Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basissatz der
Deutschen Bundes Bank zu berechnen.
§ 3 Auftritt und Aufenthalt
Der Auftraggeber sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Bei Veranstaltungen mit Moderation ist ein Funkmikrofon vom Auftraggeber zu stellen. Der Auftraggeber stellt für den/die Künstler eine Garderobe zur Verfügung welche während des Auftritttermins ausschließlich vom Künstler und seinen Beauftragten genutzt wird. Die Garderobe muss abschließbar und im Winter beheizbar sein! Ferner sollten ein Spiegel und Waschgelegenheiten vorhanden sein. Dem Auftraggeber ist die Art der Darbietung bekannt. An Weisungen des Auftraggebers, die den künstlerischen Charakter der Veranstaltung betreffen, ist der Künstler nicht gebunden!
§ 4 Bild-/Video- und Tonaufnahmen
Bild-/Video- und Tonaufnahmen zum Zwecke der gewerblichen Nutzung sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Künstlers oder des Auftragnehmers untersagt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle angefertigten Bild-/Video und Tonaufnahmen für eigene Zwecke kostenfrei zu nutzen.
§ 5 Steuern/Abgaben/Genehmigungen
Der Künstler versteuert sein Einkommen selbst nach den Rechtsvorschriften seines jeweiligen Wohnsitzes. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt hier irgendwelche Abzüge geltend zu machen. Auftrittsbewilligungen, GEMA und sonstige Gebühren sind Sache des Auftraggebers. Bei Auftritten im Ausland (außerhalb Deutschlands) sorgt der Auftraggeber für eine entsprechende Arbeitsbewilligung für den Künstler, sofern diese erforderlich ist. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Künstlersozialkasse.
§ 6 Reisekosten und Übernachtung
Reisekosten sind, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, in der Gage des Künstlers bereits enthalten. Sofern eine Hotelunterbringung nötig ist, bucht der Auftraggeber auf seine Kosten die vertraglich vereinbarte Anzahl der Hotelzimmer in einem guten Mittelklassehotel. Die Hotelanschrift ist dem Auftragnehmer zeitnah, mindestens jedoch 4 Tage vor Veranstaltungstermin, mitzuteilen.
§ 7 Catering
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind Speisen und alkoholfreie Getränke im üblichen Rahmen für den Künstler und dessen Begleitung frei!
§ 8 Ankunfts- und Auftrittszeit
MM Show & Event bemüht sich, die vertraglich vereinbarten Auftrittszeiten genau einzuhalten. Sollte es aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Wetter- und Straßenverhältnisse, Autopanne, etc. zu Verspätungen kommen, so ist der Auftraggeber nicht zur Gagenkürzung berechtigt!
§ 9 Sicherheit
Der Auftraggeber ist für die Sicherheit des/der Künstler verantwortlich. Entsprechende Vorkehrungen sind je nach Lokalität zu treffen. Kann der Auftraggeber die Sicherheit des/der Künstler nicht garantieren, so kann der Auftritt abgebrochen bzw. nicht durchgeführt
werden. Das entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vereinbarten Gage.
§ 10 Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet für alle evtl. entstehenden Schäden und Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber maximal mit einem Betrag in Höhe der vertraglich vereinbarten Gage.
§ 11 Rechtsbeziehungen
In Deutschland und im Ausland ist der Originaltext dieses Vertrages, auch bei Übersetzung in eine andere Sprache, und in Anlehnung dazu das BGB/HGB maßgebend für jeden Rechtsstreit.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist der jeweils vertraglich vereinbarte Auftrittsort.
§ 13 Mündliche Absprachen und Vertragsänderungen
Mündliche Absprachen werden nicht getroffen!Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform!Handschriftliche Ergänzungen im Vertrag gelten ohne Genehmigung des Auftragnehmers als nicht geschrieben und sind ungültig!
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages gegen geltendes Recht verstoßen, so berührt dies nicht die Rechtmäßigkeit der übrigen Vertragspunkte!Passagen die gegen geltendes Recht verstoßen sind automatisch durch solche zu ersetzen, die dem gemeinten Wortlaut sinngemäß am nächsten kommen!